Grünes Licht für Kindergottesdienste?
So langsam wird vielen klar: Warten bis Corona wieder vorbei ist, bevor Kindergottesdienste wieder starten können, macht keinen Sinn. Wir bekommen zur Zeit viele Anfragen, ob und wie Kindergottesdienst aktuell möglich ist. Es ist gut, jetzt den Mut zu haben, Angebote für Kinder zu planen – und einen Mittelweg zu finden zwischen dem Schutz vor Corona und dem Schutz der Psyche der Kinder. Die neuen Regelungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland geben uns viele Spielräume, um mit Kindern Gottesdienste zu feiern und gleichzeitig auf den Gesundheitsschutz zu achten. Natürlich entscheidet das Presbyterium darüber und gibt somit grünes Licht für den Kindergottesdienst. Wir unterstützen gerne dabei und beraten bei Bedarf Presbyterien und Teams. Aus unserer Sicht gibt es gute Gründe, wieder mit dem Kindergottesdienst zu starten:
Kinder leben seit über einem Jahr mit Corona und allen möglichen Beschränkungen. Dies ist in den Augen eines Kindes eine lange Zeitspanne! Gerade durch die Pandemie haben viele Kinder Fragen nach Krankheit, Tod und Leben. Manchmal sind sie mit ihren Fragen allein. Kindergottesdienste sind für die Kinder auch Seelsorge: Kinder brauchen Menschen, die sie wahrnehmen und ernstnehmen – und den Mut haben, mit ihnen über ihre Ängste zu sprechen.
Darum bieten wir Muster-Hygienekonzepte an, die sich an den aktuellen rechtlichen Vorgaben orientieren. Der Schutz der Kinder und Mitarbeiter ist wichtig – und lässt sich in ein Gottesdienstkonzept stimmig integrieren. Dazu wollen wir ermutigen: Feiert mit den Kindern Gottesdienst – und bietet ihnen so die Möglichkeit, ihre Spiritualität zu entdecken und ihre Fragen zu stellen! Wir unterstützen euch dabei.
Für Rheinland-Pfalz gilt: Abhängig von der Warnstufe sind relativ normale Gottesdienstformen möglich. Bei Warnstufe 1 dürfen an einem Gottesdienst (im Freien oder in geschlossenen Räumen) ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht höchstens 25 nicht-immunisierte Personen teilnehmen (also Personen, die nicht genesen oder vollständig geimpft sind). Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden nicht mitgezählt! Das bedeutet: Bei Warnstufe 1 ist ein „normaler“ Kindergottesdienst möglich. Es ist jedoch ratsam, das Singen möglichst ins Freie zu verlagern. Werden beim Singen auch Bewegungen zum Mitmachen angeboten, lässt sich leicht für Abstand werben (Arme ausstrecken, rotieren) – ohne dass es von den Kindern als „Corona-Maßnahme“ empfunden wird. Es sollte ein (kindgerechter) Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden. Die Räume sollten vorher und nachher gut gelüftet werden. Wir empfehlen außerdem eine Kontakterfassung. Bei Warnstufe 2 reduziert sich die Höchstzahl der nicht immunisierten Personen auf 10, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen – wobei Kinder bis einschließlich 11 Jahre auch hier nicht mitgezählt werden.
Für das Saarland gilt: Gottesdienst im Freien oder in der Kirche oder im Gemeindehaus sind möglich. Kinder (ab 6) sind von der Testpflicht entbunden (werden in der Schule getestet; Kinder unter 6 Jahren werden generell nicht getestet). Kinder ab 6 Jahren sollten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie nicht auf festen Plätzen sitzen. Es soll auf Abstand geachtet werden (1,5 m). Das kann bedeuten: Die Kinder bringen einen Mund-Nasen-Schutz von zu hause mit, bekommen mit Kissen oder kleinen Teppichen Plätze angeboten (mit 1,5 m Abstand zueinander); sollte es Situationen geben, in denen die Kinder eng an eng zusammenstehen, sollten sie eine Maske tragen. Auch hier gilt: Ein Kontaktformular ist hilfreich, das den Eltern vorher zusammen mit einem Hygienekonzept ausgehändigt wird. Ein (kindgerechter) Desinfektionsmittelspender sollte bereitgestellt werden. Singen ist mit Abstand möglich – am besten im Freien.
Downloads* (Muster-Dokumente bitte entsprechend anpassen!):
Kontakterfassung und Hygienekonzept SAARLAND
Kontakterfassung und Hygienekonzept RHEINLAND-PFALZ
* Vor Ort können andere Vorgaben gelten bzw. aktuelle Allgemeinverfügungen erlassen werden. Dies bitte prüfen!
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